Casino-Recht – Änderung des Schweizer Spielbankrechts

Mit Wirkung vom 1. November 2004 treten in der Schweiz geänderte Ausführungsbestimmungen zum Bundesgesetz über Glückspiele und Spielbanken in Kraft.

Die vom Schweizer Bundesrat erlassene Verordnung über Glücksspiele und Spielbanken (Spielbankenverordnung, VSBG) vom 24. September 2004 (Teil 1 & Teil 2 auf ISA-CASINOS) ersetzt die Spielbankenverordnung vom 23. Februar 2000 und auch die vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement herausgegebene Verordnung über Überwachungssysteme und Glücksspiele (Glücksspielverordnung, GSV) löst die gleichnamige Verordnung vom 20. Dezember 2001 mit sofortiger Wirkung ab.

Die Änderungen berücksichtigen die in den letzten Jahren gemachten Erfahrungen und enthalten u. a. neben einer Präzisierung des Sozialkonzepts und einiger Informationsverpflichtungen der Spielbanken beispielsweise auch die Modifikation des Spielangebots der Spielbanken mit einer B-Konzession.

Den Wortlaut beider Verordnungen können Sie hier bei ISA-CASINOS in der Rubrik Casino-Recht nachlesen.